Aufklärung

Primäre Implantation
Die wichtigsten Bestandteile einer Aufklärung sind die Erläuterung der allgemeinen Komplikationen sowie der OP typischen Komplikationen (z. B. Beinlängendifferenz, periprothetischer Infekt, Luxation u. a.). Außerdem sollte der Patient ebenfalls über die Alternativen einer gelenkerhaltenden Operation oder konservativen Behandlung aufgeklärt werden. Ebenso sollte auf dem Aufklärungsbogen Erwähnung finden, dass der Patient über das Verhalten nach der Operation informiert wurde.

Revisionseingriffe
Bei Revisionseingriffen, insbesondere bei Teilwechsel sollte der Pat. über sog. Mix & Match, d. h. evtl. Kombination von Implanten verschiedener Firmen und damit verbundenem Risiko für ein Implantversagen aufgeklärt werden. Am Beispiel einer Hüftprothese wäre das eine Kombination aus Pfannenwechsel und Belassen des Schaftes.

Nach § 630e Abs. 2 Satz 2 des BGB sollte der Patient alle Aufklärungsunterlagen als Kopie erhalten. Diese sollte auch entsprechend dokumentiert werden.

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