Aufklärung

Primäre Implantation
Die wichtigsten Bestandteile einer Aufklärung sind die Erläuterung der allgemeinen Komplikationen sowie der OP typischen Komplikationen (z. B. Luxation, Beinlängendifferenz, Arthrofibrose, periprothetischer Infekt u. a.). Außerdem sollte der Patient über die alternativen einer gelenkerhaltenden Operation oder konservativen Behandlung, aufgeklärt werden. Ebenso sollte auf dem Aufklärungsbogen Erwähnung finden, dass der Patient über das Verhalten nach der Operation informiert wurde.

Revisionseingriffe
Bei Revisionseingriffen, insbesondere bei Teilwechsel sollte der Pat. über sog. Mix & Match, d. h. evtl. Kombination von Implanten verschiedener Hersteller und damit verbundenem Risiko für ein Implantversagen aufgeklärt werden (Beispiel: Pfannenwechsel und Belassen des Schaftes).


Bei Revisionen können oft große Knochendefekte entstehen, auch über evtl. allogener Knochengraft (Fremdknochen) oder Knochenersatzmaterial aufklären!


Nach § 630e Abs. 2 Satz 2 des BGB sollte der Patienten alle Aufklärungunterlagen als Kopie erhalten. Diese sollte auch entsprechend dokumentiert werden.

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